Das polnische Parlament hat per Eilverfahren die Zwangspensionierungen der obersten Richterinnen und Richtern des Landes aufgehoben. Damit folgte es einer Anordnung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 19. Oktober. Dieser hatte mit Strafzahlungen gedroht. Die Richterinnen und Richter waren nach der EU-Anordnung bereits zurückgekehrt.
Der Abgeordnete Andrzej Dera sagte
zur Gesetzesänderung, es sei ein Übereinkommen der Regierung mit dem
EuGH, damit Polen keine Strafen zahlen muss. Die Reform werde im
Wesentlichen fortgesetzt. Polens Regierung verteidigt ihre Justizgesetze
gegen Kritik und argumentiert, sie wolle unter anderem die Justiz von
korrupten Richtern befreien.
Polens Regierung hatte das Renteneintrittsalter oberster Richter von 70 auf 65 Jahre herabgesenkt. Dadurch waren Kritikern zufolge mehr als 20 missliebige Juristen in den Ruhestand geschickt und durch jüngere, regierungsnahe Richter ersetzt worden. Die EU-Kommission sah die Unabhängigkeit der Justiz bedroht und klagte gegen das Gesetz.
Das Oberste Gericht sah nach vorläufiger Einschätzung zumindest seine größten Bedenken beseitigt, wie Sprecher Michal Laskowski sagte. Das Gericht hatte die Zwangspensionierung der 65 Jahre alten Obersten Gerichtspräsidentin Małgorzata Gersdorf als Verfassungsbruch kritisiert. Die Amtszeit der Gerichtsvorsitzenden ist rechtlich geschützt.
Der Deutsche Richterbund (DRB) bewertete die Entscheidung Polens als ersten Schritt in die richtige Richtung. “Trotzdem muss Polen weiter daran arbeiten, sein Rechtssystem wieder an den Standards der EU auszurichten”, sagte der DRB-Vorsitzende Jens Gnisa.
Die EU-Kommission kritisiert seit 2016 den umfassenden Umbau der polnischen Justiz, zu denen Reformen des Verfassungsgerichts, Landesrichterrats und der allgemeinen Gerichte gehören. Die EU leitete vergangenes Jahr ein Rechtsstaatsverfahren ein, was als schärfste Waffe gegen Regelverstöße von Mitgliedsstaaten gilt.
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