Die Präsidentin der Rentenversicherung, Gundula Roßbach, plädiert dafür, die Grundrente und Mütterrente aus Steuermitteln zu finanzieren. Wichtig sei, “dass sich die Koalition bei der Grundrente auf einen Vorschlag verständigt, der sachgerecht finanziert ist”, sagte Roßbach. Bei der geplanten Aufstockung niedriger Renten handle es sich um eine Leistung, der ausdrücklich keine Beiträge gegenüberstünden. Die Leistung sei daher “in vollem Umfang” aus Steuermitteln zu finanzieren.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will im Mai einen Gesetzentwurf für die Grundrente vorlegen. Dieser sieht vor, kleine Renten per Zuschlag zu erhöhen. Der Zuschlag soll automatisch durch die Rentenversicherung berechnet werden, eine Bedüftigkeitsprüfung ist nicht vorgesehen. Voraussetzung für die Aufstockung ist, dass der Rentner oder die Rentnerin mindestens 35 Jahre eingezahlt hat. Als Beitragsjahre zählen auch Teilzeit, Kindererziehungs- und Pflegezeiten. Die CDU lehnt eine Aufstockung ohne Bedürftigkeitsprüfung bisher ab.
Auch für die seit Jahresbeginn geltende erweiterte Mütterrente forderte Roßbach eine Steuerfinanzierung. “Die in dieser Legislaturperiode bereits umgesetzten Reformvorhaben sind mit zum Teil erheblichen Leistungsausweitungen verbunden, was zu einer deutlichen Kostensteigerung geführt hat”, sagte Roßbach. Allein die Kosten der Mütterrente II beliefen sich auf rund 3,8 Milliarden Euro im Jahr. Die Rentenversicherung werde sich deshalb weiter dafür einsetzen, “dass die Mütterrente in vollem Umfang aus Steuermitteln finanziert wird, da es sich bei der Kindererziehung um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt”.
Bereitschaft zur privaten Altersvorsorge soll gestärkt werden
Roßbach wies außerdem darauf hin, dass die gesetzliche Rente vor allem nach jahrzehntelanger Beitragszahlung in hohem Maß davor schützt, auf Grundsicherung angewiesen zu sein. Zwar sei die Entwicklung der Inanspruchnahme von Leistungen der Grundsicherung im Alter ein ernstes Thema, dessen weitere Entwicklung genau im Auge behalten werden müsse. Aktuell stünden die Rentner im Vergleich zu anderen Bevölkerungsgruppen jedoch relativ gut da. “Rund 97 Prozent der über 65-Jährigen verfügen über ein Einkommen in der Höhe, dass sie nicht zusätzlich Grundsicherung in Anspruch nehmen”, sagte Roßbach. Unter den Rentnerinnen und Rentnern mit 35 Beitragsjahren und mehr seien es sogar 99 Prozent.
Nachholbedarf sieht Roßbach dagegen bei der privaten Altersvorsorge. Mit Freibeträgen solle die Bereitschaft, privat vorzusorgen, gestärkt werden. Den Plan der Bundesregierung, eine verpflichtende Altersvorsorge für jene Selbstständigen einzuführen, die nicht obligatorisch abgesichert sind, wertete die Rentenpräsidentin als positiv. Nach den Daten im Alterssicherungsbericht sei das Risiko von Selbstständigen, im Alter auf Grundsicherung angewiesen zu sein, doppelt so hoch wie bei Angestellten. “Wir bauen darauf, dass diese Vereinbarung im Koalitionsvertrag auch wirklich umgesetzt wird”, sagte Roßbach.
Der Sozialverband VdK unterstützt die Forderung, die Grundrente aus Steuermitteln zu finanzieren. Dazu müsse es “eine gerechte Steuerpolitik” geben, forderte VdK-Präsidentin Verena Bentele. Mit einer Digitalsteuer und höheren Steuern für Vermögende sowie dem Stopfen von Steuerschlupflöchern wäre eine Finanzierung der Grundrente ohne Probleme möglich, sagte Bentele.
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