Der Justizausschuss des Europaparlaments hat mit großer Mehrheit für den ausgehandelten
Kompromiss bei der Reform des europäischen Urheberrechts gestimmt. Damit das umstrittene Vorhaben umgesetzt wird, muss das
Plenum zustimmen. Eine Mehrheit ist hier nicht sicher, die Skepsis gegenüber der Reform hat zuletzt zugenommen.
“Das heutige Abstimmungsergebnis zeigt, dass wir
bei der Urheberrechtsreform allen Widerständen zum Trotz in die richtige
Richtung gehen”, sagte der Verhandlungsführer des Europaparlaments,
Axel Voss (CDU), nach der Abstimmung in Brüssel. “Wir senden heute ein eindeutiges
Signal: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, die Prinzipien des
Rechtsstaats gelten auch im Netz.”
In der vergangenen Woche hatten die EU-Mitgliedsstaaten, darunter auch Deutschland, mit nur knapper Mehrheit für den Kompromiss gestimmt. Umstritten ist vor allem Artikel 13 des Entwurfs. Er regelt, dass urheberrechtlich
geschützte Werke – wie etwa ein Songtext oder ein Filmausschnitt – nicht
auf einer
Plattform erscheinen dürfen, wenn deren Betreiber keine Lizenz für diese
Beiträge besitzt.
Kritiker sehen Zensur durch Uploadfilter
Bisher war es Aufgabe der Nutzerinnen und Nutzer, die Rechte der von ihnen geteilten Beiträge einzuhalten. Künftig soll die Verantwortung bei den
Betreibern der Plattformen liegen, auf der sie hochgeladen werden. Das bedeutet: Die Portale müssen Posts auf mögliche
Urheberrechtsverletzungen prüfen, bevor sie erscheinen. Eine technische Lösung dafür wären Uploadfilter – also eine Software, die
Beiträge auf mögliche Urheberrechtsverletzungen hin prüft und sie im Zweifel gar nicht erst online gehen lässt. Dadurch drohe Zensur, so die Kritik.
Umstritten ist auch Artikel 11, der ein Leistungsschutzrecht für Verleger vorsieht: Suchmaschinen oder Websites dürfen demnach künftig keine Titel
oder ganze Sätze aus etwa Zeitungsberichten anzeigen, wenn sie keine Lizenzen von den Verlagen erworben haben. Wer auf solche Texte online verweisen will, darf also nur noch einzelne Worte oder kurze
Textausschnitte einblenden. Links sind davon zwar ausdrücklich ausgenommen,
nicht aber Link-Vorschauen, die normalerweise Titel und Teaser eines Artikels gleich mit anzeigen.
Die Reform war 2016 von der
EU-Kommission vorgeschlagen worden und soll das Urheberrecht ans
digitale Zeitalter anpassen. Das aktuelle Urheberrecht stammt aus dem Jahr
2000 – damals
gab es Facebook, Twitter oder YouTube noch nicht.
Hits: 96



















